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Investitionen

Jede kieferorthopädische Behandlung ist so erfolgreich, wie die Behandlungsmethoden, die ihr zugrunde liegen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) schreiben eine so genannte ausreichende Versorgung vor, die auf das notwendige und wirtschaftliche Maß begrenzt ist. Laut Gesetz gilt eine Versorgung dann als ausreichend, wenn sie diejenigen Kiefer- und Zahnfehlstellungen korrigiert, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen (§ 29 Abs.l Satz 1 Sozialgesetzbuch). Dadurch entfallen von vornherein höherwertige Leistungen für eine optimale Versorgung.

Zu den außervertraglichen Leistungen gehören z. B. Maßnahmen, die dazu dienen:

Auch als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Kind die bestmögliche kieferorthopädische Behandlung dem aktuellen Stand der Medizintechnik zu erhalten. Beim Besprechungstermin sprechen Sie mit Ihrem Kieferorthopäden über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten und dieser erstellt ein individuelles Behandlungskonzept nach den medizinischen Notwendigkeiten und den Bedürfnissen Ihres Kindes zusammen. So ist gewährleistet, dass Ihr Kind die medizinische Versorgung bekommt, die es benötigt.